Bei einer Begegnung der 2. FBL Süd/Ost im Spielbetrieb von Floorball Deutschland kam es am 23.02.2019 in unmittelbarer Abfolge einer gegen den Beteiligten ausgesprochenen 2-Minuten-Strafe wegen Reklamierens zu  einem weiteren unsportlichen Verhalten durch fortlaufendes provokantes Verhalten mit Aussagen und Beschwerden in Tschechisch in Richtung der Schiedsrichter, gewürzt mit der sogenannten Blickgeste (Zwei Finger in Richtung der eigenen Augen gerichtet).
Der Beteiligte fand den Weg aus der Halle erst nach mehrfacher Aufforderung und unter Mithilfe seiner Mitspieler. Durch dieses fortlaufende Verhalten begeht der Beteiligte ein Vergehen, welches zum Ausspruch einer Matchstrafe 3 führt (MS 3 gem. Ziffer 6.17 Absatz 3 SPRGK Version 2018).

Die Verbandsspruchkammer hat gem. Ziffer 6.16 SPRGK Version 2018  den Beteiligten unter Beachtung des vorhergehenden Verhaltens und der Verwirklichung weiterer fortwährender  Beleidigungen gem. Ziffer 6.17 Absatz 3 SPRGK Version 2018 für die Dauer von 3 Spieltagen saisonübergreifend im Wettbewerb 2. FBL Süd/Ost von Floorball Deutschland gesperrt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 175 Euro gegen den Beteiligten unter Mithaftung des Vereins ausgesprochen. Damit setzt die Verbandsspruchkammer seine Rechtsprechung fort, dass ein derartiges Verhalten gegen Schiedsrichter nicht hingenommen wird.