Bei der Partie der 2. FBL Nord/West zwischen Blau-Weiß 96 Schenefeld und BSV Roxel wurde ein Gastspieler wegen einer Scheibenwischer-Geste mit einer roten Karte belegt.

Nach Würdigung des Sachverhalts sieht die VSK im konkreten Fall “lediglich” ein unsportliches Verhalten und stellt das Verfahren ein. Der entsprechende Spieler ist mithin spielberechtigt.

In Fortsetzung ihrer Rechtsprechung nimmt die VSK auch bei Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter eine Prüfung dahingehend vor, ob das Vergehen entsprechend der vorgeworfenen Verfehlung mit der richtigen Sanktionierung belegt wurde. Gerade bei Beleidigungen ist eine klare und eindeutige Trennung im Rahmen einer ad hoc Entscheidung durch die Schiedsrichter auf dem Spielfeld nicht einfach (Einordnung als grobes Fehlverhalten bzw. unsportliches Verhalten), da Vergleichsfälle heranzuziehen und die in der SPRGK vorgesehenen Strafabstufungen zu würdigen sind.

Die Einzelheiten können der veröffentlichten Entscheidung entnommen werden.