Die Spielbetriebskommission von Floorball Deutschland hat am Mittwoch in einer Sondersitzung mit Vertretern des Vorstandes sowie der Geschäftsstelle über die aktuelle Lage in Zusammenhang mit COVID-19 und damit einhergehende Auswirkungen auf den Spielbetrieb von FD beraten. 

Dabei wurde die Entscheidung getroffen, dass der Spielbetrieb aller FD-Ligen sowie des FD-Pokals bis auf weiteres durchgeführt werden soll

Gleichzeitig wurden aber auch Regelungen getroffen, die es den Vereinen ermöglichen sollen, bei entsprechender Corona-Lage unbürokratisch von der Pflicht des Spielantritts zurückzutreten. 

Jens Zoberbier, Vorsitzender der SBK FD, erklärt: 

“Wir beobachten die Ausbreitung von COVID-19 sehr genau und nehmen die Situation auch ernst. Wir sehen aber momentan aufgrund der nach wie vor bundesweit sehr unterschiedlichen Lage noch keine grundsätzliche Notwendigkeit, den Spielbetrieb vollkommen einzustellen bzw. zu unterbrechen. 
Dennoch möchten wir auch der Sorge einiger Vereine Rechnung tragen, die in dieser besonderen Zeit Bedenken haben, insbesondere in Gebiete mit hohem Inzidenzwert zu reisen.”

Konkret wurde entschieden, dass Teams die Möglichkeit haben, zu einem Spiel nicht anzutreten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

  1. Verbot der Austragung des Spiels durch eine Behörde (Landkreis, Landesregierung o. ä.) des Austragungsortes. Hierbei hat der Nachweis durch den Ausrichter zu erfolgen.
  2. Verbot der Reise in ein Hochinzidenzgebiet durch eine Behörde am Standort des Gastteams. Hierbei hat der Nachweis durch den Gast zu erfolgen.
  3. Die Inzidenzrate am Austragungsort ist laut offizieller Verlautbarung des RKI (https://www.rki.de) von Donnerstag, 0:00 Uhr (oder danach) größer als 50 pro 100.000 Einwohner.
  4. Die Inzidenzrate im Landkreis des Gastteams ist laut offizieller Verlautbarung des RKI von Donnerstag, 0:00 Uhr (oder danach) größer als 50 pro 100.000 Einwohner. 

Die SBK hat die Vereine der FBL außerdem zu einer Sitzung am kommenden Montag, 26.10.2020, eingeladen, um das weitere Vorgehen und evtl. zusätzliche erforderliche Schritte zu besprechen. 

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