Im Verfahren Az. 009/MS/2021 musste sich die Verbandsspruchkammer (VSK) erneut mit dem Fehlverhalten eines Spielers wegen Schiedsrichterbeleidigung auseinander setzen.

Die Regel- und Schiedsrichterkommission von FD hat im Vorfeld der Saison dazu eine Weisung (Nr. 2021-02 – Respektvoller Umgang mit Schiedsrichtern) herausgegeben, um allen Beteiligten im Spielbetrieb von FD nochmals die Wichtigkeit einer vernünftigen Kommunikation auch im Wettkampfbetrieb vor Augen zu führen.

Der beteiligte Spieler wurde bereits vor der ersten gegen ihn ausgesprochenen 2-Minuten-Strafe ermahnt und erhielt danach eine 2-Minuten-Strafe für Reklamieren. Auch danach änderte der Beteiligte seine Verhaltensweise nicht, wodurch eine weitere 2-Minuten-Strafe wegen Reklamierens ausgesprochen wurde. Der Beteiligte setze sein Verhalten jedoch fort, welches schließlich in einer beleidigenden Bemerkung gegen einen der Schiedsrichter gipfelte und zum Platzverweis führte. Beim Verlassen der Halle wurden seitens des Spielers weitere Kommentare in Richtung des Schiedrichters abgegeben.

Dieses Vergehen (Schiedsrichterbeleidigung) führt zu einer Matchstrafe 3 gem. Ziffer 6.17 Nr. 3 SPRGK (Version 2018). Das weitere Fehlverhalten des Beteiligten war beim Strafmaß zu berücksichtigen – ebenso die o. g. Weisung der am Verfahren beteiligten Regel- und Schiedsrichterkommission von Floorball Deutschland.
In Anbetracht des dem Beteiligten vorzuwerfenden Verhaltens ist der Ausspruch der Mindeststrafe von einem Spiel Sperre (§ 15 Abs. 4 lit c REO i.V.m. Ziffer 6.16 SPRGK) sowie eine Geldstrafe von EUR 75,00 (§ 15 Abs. 1, 4 lit. f REO i.V.m. § 8 GBO) nicht mehr ausreichend. Deshalb wird die Sperre auf 2 Spieltage im Wettbewerb 1. FBL Herren saisonübergreifend und die Geldstrafe auf 120,00 EUR erhöht.

Zu Einzelheiten wird auf die Entscheidung der VSK vom 11.11.2021 verwiesen.