Gemeinsam mit den Regel- und Schiedsrichterkommissionen (RSK FD und Landesverbänden), Input und Feedback einzelner Schiedsrichter*innen haben wir in den vergangenen Monaten daran gearbeitet größere Änderungen für die Saison 2023/2024 im Bereich des Schiedsrichterwesens auf den Weg zu bringen.

Diese Restrukturierungen sollen die Grundlage sein für Reformen, die in den nächsten 1-2 Jahren beim Ausbildungswesen beginnen werden.

Die Neuerungen greifen formal ab dem 01.08.2023, wenn auch unsere neue Schiedsrichterordnung (SRO) veröffentlicht wird. Diese liegt den Landesverbänden bereits vor, sodass die jetzt kommende Ausbildungsphase bereits angelehnt an die Neuerungen durchgeführt werden kann, auch wenn die Ordnung erst zur neuen Saison in Kraft tritt.

In diesem Artikel stellen wir die kommenden Änderungen in ihren Grundzügen bereits vor. Über allem steht die Verringerung von Komplexität. Nur so ist auch zu erklären, dass wir die die Schiedsrichterordnung (kurz SRO, bisher 16 Seiten) und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen (DFB RSK, bisher 18 Seiten) zu einem gemeinsamen Dokument zusammenlegen konnte, das zusammen “nur” 18 Seiten umfasst. Diese neue SRO umfasst alle Regularieren und Anweisungen, die neben dem Regelwerk für das Schiedsrichterwesen wichtig sind.

Die DFB RSK entfällt in Zukunft.

Von den aktuell gültigen 14 Weisungen, die z.T. noch auf das Regelwerk 2014 referenzieren, werden zum 31.07.2023 12 Weisungen außer Kraft gesetzt. Eine Weisung (Korrekte Kleidung von Schiedsrichter*innen) ist in die SRO überführt worden, eine Weisung (Wie die Brillenpflicht zu prüfen ist) bleibt bestehen.

Was ändert sich inhaltlich?

Der Ausbildungszeitraum in Landesverbänden ist zukünftig flexibel

Der feste Ausbildungszeitraum entfällt. Auf Landesebene kann jederzeit ausgebildet werden. In Regeljahren (2026, 2030, …) sind nur Kurse nach neuem Regelwerk zulässig.

Gültigkeit von Lizenzen verlängert

Eine erworbene Schiedsrichterlizenz ist nun in allen Fällen immer bis zum 30.09 des Folgejahres gültig, d.h. auch der Übergang in eine neue Saison ist jetzt mal geregelt. Bisher waren die Lizenzen immer nur bis zum Ende der Vorsaison (31.07.) gültig. Die aktuellen Lizenzen haben wir bereits in unserer Datenbank bis zum 30.09.2023 verlängert.

G- und F-Kurs statt G3, G2, F

Rückkehr von einem dreistufigen Modell “G3-, G2- und F-Kurse” zurück zu zweistufig im Erwachsenen-Bereich auf Landes-Ebene: G-Kurs und F-Kurs.

Ein G-Kurs muss nur noch einmal in der Schiedsrichterlaufbahn gemacht werden. Ab dann immer F-Kurse. Diese könnt ihr auch mit Schwerpunktthemen belegen oder stärker wieder als Praxiskurse ausgestaltet werden. G- und F-Kurse umfassen mind. 6 Zeitstunden. Bei J-Kursen und LJ-Lizenzen verändert sich nichts.

Klare Einstufung bei L-Lizenzen

Die Lizenzstufen im Erwachsenenbereich auf Landesebene bleiben weiterhin dreistufig L3, L2, L1. Die Pauseriungsregularien auf Landesebene entfallen, da sie nicht mehr notwendig sind. Ein G-Kurs führt immer zu einer L3-Lizenz, ein F-Kurs ohne ausreichend Praxiserfahrung zu einer L2-Lizenz. Wird ein F-Kurs absolviert und können mindestens 5 Einsätze in der Altersklasse U15 oder älter in der ablaufenden oder gerade beendeten Saison nachgewiesen werden, wird eine L1-Lizenz erteilt. Die Altersklasse für Praxiseinsätze wurde von U17 auf U15 gesenkt. Halbe Einsätze wurden gestrichen, auch weil die Einsätze zukünftig sauber über den Saisonmanager dokumentiert werden. Es ist also zwingend drauf zu achten, dass Schiedsrichter*innen, die eine L1-Lizenz erlangen möchten ihre SR-Lizenznummer auf den Spielberichtsbögen vermerken, damit das im Saisonmanager hinterlegt wird.

Drucktermin Schiedsrichterausweise: 31. August

Jährlich zum Stichtag des 31. August werden von Floorball Deutschland die Ausweise gedruckt. Diese gibt es für jede Person nur noch 1x pro Regelzyklus und mit dem Online-Lizenzcheck (https://sr.floorball.de/lizenzcheck/) wird die Karte nur noch für kostenfreien Eintritt oder, um mir meine SR-Lizenznummer zu merken, benötigt. Gemäß Gebührenordnung können weitere Drucktermine von Vereinen oder Landesverbänden beauftragt werden.

Transfer von Schiedsrichter*innen als Prozess

Schiedsrichter*innen sollten in Zukunft einem Verein zugeordnet werden und müssen, falls sie nicht in einem Bundesliga-Kontingent gemeldet sind, transferiert werden, sollten sie einem anderen Verein zugeordnet werden wollen als ihrem Ausbildungsverein. Die Handhabung gleicht dem Transferprozess von Spieler*innen.

Floorball-Sportwetten in allen Ligen verboten

Mit einer Schiedsrichter-Lizenz wird die Teilnahme an Floorball-Sportwetten untersagt (in allen deutschen Ligen).

Kostenfreier Eintritt bei Großveranstaltungen nach Verfügbarkeit

Der freie Eintritt mit dem Schiedsrichterausweis darf bei Großveranstaltungen in angemessenem Rahmen eingeschränkt werden. Dies ist u.a. dann notwendig, wenn Veranstaltungen ausverkauft sind oder andere Vorgaben keine spontane/kurzfristige Tageskasse zulassen.

Änderungen für N-Schiedsrichter*innen

Sperrtermine pro Saison. Die Anzahl an Sperrterminen wird auf 30 Sperrtermine pro Saison [kein Halbjahreszyklus mehr] angepasst (für Nicht-Kontingent-Schiedsrichter*innen) bzw. 14 + X Sperrtermine  pro Saison für Kontingent-Schiedsrichter*innen.

Der Freitagabend wird für regionale Partien freigegeben. FD-Spielbetrieb kann in Ausnahmefällen bzw. nach individueller Absprache (insb. bei regionaler Nähe) auch Freitags ab 18.00 Uhr stattfinden. Muss aber nicht zusätzlich gesperrt werden

Quantitatives Aufnahmekriterium für FSG und SG. Für die Aufnahme in unsere Schiedsrichter*innen-Spitzengruppe ist eine Anzahl an Mindesteinsätzen in der Schiedsrichterlaufbahn notwendig.

Keine N4-Lizenzstufe mehr. Die N4-Lizenzstufe entfällt wieder (Unterschiede zu N3 zu klein), Damit entfällt auch die Ausbildungsstufe A4. Bisherige N4-Lizenzen werden wie N3-Lizenzen gehandhabt.
Aufstieg von N3 zu N2 klarer definiert: Für den Aufstieg von N3 zu N2 ist Beobachtung oder N-Praxiskurs notwendig.

Kein Abzug bei Ausbildung oder internationalen Ansetzen. Es erfolgt kein Abzug von Sperrterminen, wenn internationale Ansetzungen anstehen oder an Ausbildungskursen teilgenommen wird.

Nur noch drei Kontingent-Schiedsrichter*innen pro Team

Pro Team im Bundesligabetrieb müssen darüberhinaus ab der Saison 2023/2024 nur noch drei Kontingent-Schiedsrichter (mind. mit N3-Lizenz) gemeldet werden, statt wie bisher vier.

Veröffentlicht wird die finale Schiedsrichterordnung zum 01.08.2023. Ab dann steht sie auch für alle öffentlich zum Download bereit.

Bild: Niklas Juli (@niklas.juli)