Potentielle N-Anwärter*innen haben die Möglichkeit einer Lizenzverlängerung bis zum 31.10.2024
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Potentielle N-Anwärter*innen haben die Möglichkeit einer Lizenzverlängerung bis zum 31.10.2024
Nach einer ausführlichen Analyse und einigen Anfragen der Vereine hat die RSK Floorball Deutschland beschlossen, allen potentiellen N-Anwärter*innen auf Antrag eine Lizenzverlängerung zu gewähren.
Alle weiteren Bedingungen zum Erwerb einer N-Lizenz bleiben gleich.
Die RSK wird im September und/oder Oktober je nach Verfügbarkeit weitere N-Anfänger- und N-Fortgeschrittenenkurse anbieten, damit weitere N-Schiedsrichter*innen ausgebildet werden können. Spiele, die zur Verlängerung der N-Lizenz in diesem Jahr zählen, werden nicht in die Lizenzverlängerung der nächsten Saison übernommen.
Außerdem hat die RSK beschlossen, die Frist zur Kontingentmeldung um jeweils einen Monat zu verlängern.
„Wir wollen hiermit den Vereinen die Möglichkeit geben, ihre Kontingente in dieser Saison auffüllen zu können“, so Kommissionsleiter Dean Schrammar.
Der Antrag zur temporären Verlängerung der Lizenzverlängerungsfrist sowie der N-Lizenz muss bis zum 15.09.24 per Mail an rsk@floorball.de eingegangen sein.