Vorab-Hinweis zum Verfahrensstand (Stand: 3. August 2026)

Die Bundesligakonferenz hat am 22. Juli 2026 vierzehn Ablehnungsanträge zu Teilen der Spielordnung (SPO) und der Gebührenordnung (GBO) beschlossen und sich dabei auf das Ablehnungsrecht der Bundesligakonferenz nach § 20 der Satzung berufen. Die Spielbetriebskommission (SBK) hat am 29. Juli 2026 Protest bei der Verbandsspruchkammer (VSK) eingelegt, um klären zu lassen, welche der Anträge dieses Recht auslösen und welche Regelung gilt, wenn eine Ablehnung wirksam ist. Eine Entscheidung der VSK liegt noch nicht vor. Bis zur Entscheidung ist die Geltung der betroffenen Paragraphen streitig. Betroffen sind SPO §§ 3, 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 22, 23 und 32 bis 40 sowie GBO §§ 3, 6, 8 und 10. Alle übrigen in dieser Meldung beschriebenen Änderungen sind davon nicht berührt. Das Protokoll der Bundesligakonferenz ist hier einzusehen, die vierzehn Ablehnungsanträge hier.


Zur neuen Saison hat Floorball Deutschland seine Ordnungen überarbeitet. Die Beschlüsse gelten seit dem 1. Juli 2026 . Neben zahlreichen inhaltlichen Neuerungen in Spiel- und Schiedsrichterordnung gibt es eine strukturelle Umstellung, die alle Vereine betrifft: es gibt keine separaten Durchführungsbestimmungen mehr.

Hintergrund: Bisher gab es zwei getrennte Dokumente, die saisonübergreifende Spielordnung (SPO) und die jährlichen Durchführungsbestimmungen (DFB) der SBK. Ab dieser Saison sind beide in einer einzigen Ordnung verschmolzen. Alle Regelungen finden sich künftig in der SPO ergänzt um einen Glossar mit Begriffsdefinitionen. Die Datumsangaben sind jetzt saisonneutral ohne Jahreszahlen.

Der Schritt, den wir vor 3 Jahren schon bei der Schiedsrichterordnung (SPO) vollzogen haben, soll mehr Übersichtlichkeit schaffen und Dopplungen vermeiden.

Die Spielordnung (SPO)

Neuer Playoff-Modus: Gegnerwahl statt Kreuzschema

Die sportlich größte Änderung betrifft die Playoff-Setzung. Statt fester Paarungen nach Platzierung wählen die bestplatzierten Teams ihren Gegner künftig selbst. Bei den Herren wählen die drei Erstplatzierten ihren Viertelfinalgegner aus den Plätzen 5-8 – per Live-Schaltung der Cheftrainer*innen direkt nach dem letzten Hauptrundenspieltag; auch die Playdown-Halbfinals werden gewählt. Bei den Damen gibt es neu Freilose: Platz 1 und 2 stehen direkt im Halbfinale, Platz 3 und 4 wählen ihren Viertelfinalgegner. Das alte Kreuzschema bleibt nur noch als Rückfallregel, falls die Wahl ausfällt.

Mindestalter Damen Großfeld

Das Mindestalter im Großfeld wird bei Damen und Herren einheitlich auf 15 Jahre angehoben, mit angekündigter weiterer Anhebung auf 16 Jahre ab 2027/28. Die Altersklassen sind nun als Mehrjahres-Tabelle abgebildet.

Rahmen für eine 2. FBL Damen

Ein Rahmen für eine 2. FBL Damen ist nun in der Ordnung vorgesehen (ab fünf Teams; Entscheidung über Zeitpunkt und Ausgestaltung bei der SBK). Solange sie nicht angeboten wird, wird sie bei Auf- und Abstieg übersprungen.

Livestreaming wird verpflichtend

Aus der bisherigen Kurzregel wird ein eigener, detaillierter Abschnitt. Für Heimspiele der 1. und 2. FBL besteht künftig Livestream-Pflicht. Ab 2027/28 zwingend auch über den offiziellen FD-YouTube-Kanal (in 2026/27 noch freiwillig), mit gestaffelten technischen Anforderungen über drei Saisons, verpflichtenden Kommentator*innen. Für Nicht-FBL-Pokalspiele und die Relegation gilt eine Aufzeichnungspflicht.

Weitere Neuerungen im Überblick

  • Datenschutz: stark ausgebaut, u. a. besondere Schutzregeln für minderjährige Spieler*innen und eine Pflicht zu Hinweisschildern am Halleneingang.
  • Freiwilliger Abstieg: jetzt eigener, ligaübergreifender Paragraph mit klarer Abgrenzung zum Teamrückzug – ein abstiegswilliges Team spielt die Saison sportlich voll zu Ende.
  • Proteste gegen Tatsachenentscheide: erstmals anfechtbar, sofern die Personengruppe nach § 13 der SRO dazu legitimiert wurde.
  • Termine: neue Fristen u. a. beim Aufstiegswunsch 1. FBL Damen und zwei Bewerbungsrunden für Endrunden-Ausrichter.
  • FD-Pokal: feinere Regeln bei 92 Teams, Vereine dürfen mit zwei Großfeld-Teams antreten, eigenes Technical Meeting und eine Final4-Jury.
  • Sonstiges: neue Forfait-Wertung, Tatbestand Lizenzmanipulation, messbare Trikot-Anforderungen (WCAG-Kontrast) und ein eigener Paragraph für Trophys.

Die Schiedsrichterordnung (SRO)

Verfügbarkeit statt Sperrtermin-Kontingent

Das bisherige Sperrtermin-Kontingent entfällt vollständig. Schiedsrichter*innen geben ihre Verfügbarkeit künftig monatsweise über ein FD-System frei, ohne Freigabe erfolgt in diesem Monat keine Ansetzung. Innerhalb eines freigegebenen Monats lassen sich einzelne Termine sperren, solange noch keine Vorbelegung erfolgt ist. Die alten festen Kontingente von 30 bzw. 25 Sperrterminen entfallen damit.

Neue Leistungsgruppen und das Top-Referee-Board

Spitzen- und Fördergruppe heißen künftig Top-Referee-Group und Talent-Group; die starren Einsatz- und Lizenzschwellen im Paragraphentext entfallen. Völlig neu ist das Top-Referee-Board, ein von der RSK bestimmtes Expertengremium für Bundesliga-Ansetzungen, Schiedsrichterentwicklung und internationale Koordination, das künftig mit Janne Sjögren und Alexis Partanen (finnische Top-Schiedsrichter) besetzt wird.

Umgebaute Lizenzstruktur

  • Die Lizenzstufe N3 entfällt, der N-Kurs führt direkt zur N2.
  • Der Physis-Test der IFF ist neu Voraussetzung für N2/N1 und muss jährlich absolviert werden.
  • Längere Gültigkeit: L2, L1, N2 und N1 gelten künftig bis 30.09. des zweiten Folgejahres, für diese Lizenzen steigt die Lizenzgebühr von 5€ auf 10€.
  • Jugendlizenzen umstrukturiert: aus LJ werden zwei Stufen (J2 bis max. U13, J1 bis max. U19), unabhängig vom Lebensalter erwerbbar.
  • Ab 01.01.2027 gibt es ein modulares Aus- und Fortbildungssystem als Alternative zum Kurssystem.

Weitere Neuerungen im Überblick

  • Aus Beobachter*innen werden Schiedsrichtercoach*innen: mit Coachingbogen, eigener Ansetzung durch das Top-Referee-Board und einem Bericht über alle Matchstrafen an die RSK.
  • Nachträgliche Matchstrafen-Überprüfung eingeschränkt: grundsätzlich keine Überprüfung, wenn die Situation während des Spiels wahrgenommen und bewertet wurde; Vereine, Spieler*innen und Dritte haben kein Antragsrecht.
  • Headsets: auf allen Lizenzstufen zulässig; ausschließlich zur Kommunikation zwischen den eingesetzten Schiedsrichter*innen.
  • Rücktritt, Ruhen und Wiederaufnahme sind neu und differenziert geregelt.

Auch LZO und GBO wurden aktualisiert. Neben SPO und SRO liegen die überarbeitete Lizenzordnung (LZO) und Gebührenordnung (GBO) in aktueller Fassung im Downloadbereich von Floorball Deutschland bereit.