Floorball Deutschland besetzt die Berufungskammer neu – Bewerbungen bis 30. November 2026
Floorball Deutschland sucht engagierte Mitglieder zur Neubesetzung der Berufungskammer (BrK) für den Wahlzyklus 01.01.2027 bis 31.12.2028. Mit der Rechtsordnung (REO) verfügt unser Verband über eine unabhängig arbeitende Verbandssportgerichtsbarkeit, die den Grundsätzen der Good Governance folgt und klare Anforderungen an eine transparente Kammerbesetzung stellt. Zuletzt hat die Delegiertenversammlung im April 2026 die Regelungen zur Zusammensetzung und Wahl der Kammern weiterentwickelt.
Aufgaben der Berufungskammer
Die BrK wird durch den Gesamtvorstand von Floorball Deutschland für zwei Jahre gewählt. Sie ist das höchste Rechtspflegeorgan des Verbandes und als einzige Instanz für die Beurteilung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Verbandsspruchkammer (VSK) zuständig. Ihre Entscheidungen sind richtungsweisend für die Auslegung unserer Ordnungen und damit für die künftige Verbandsarbeit.
- Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der VSK – schriftlich oder in mündlicher bzw. fernmündlicher Hauptverhandlung
- Prüfung der Zulässigkeit von Rechtsmitteln (Frist, Kostenvorschuss, Befangenheit)
- Übergangsweise Ergänzung der VSK, wenn dort wegen Befangenheit nicht ausreichend Mitglieder zur Verfügung stehen
- Jährlicher Rechenschaftsbericht an die Delegiertenversammlung
Die Arbeit erfolgt überwiegend digital per E-Mail und MS Teams und lässt sich zeitlich flexibel gestalten.
Formale Voraussetzungen
Wählbar ist, wer:
- über seinen Verein Mitglied von Floorball Deutschland oder einem seiner Landesverbände ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
Während der Amtszeit dürfen BrK-Mitglieder:
- kein weiteres Amt bei Floorball Deutschland bekleiden
- kein weiteres Amt innehaben, durch das sie in der Delegiertenversammlung oder dem Gesamtvorstand stimmberechtigt sind
- sich nicht in ein weiteres Amt von Floorball Deutschland wählen oder berufen lassen
- in keinem Angestelltenverhältnis zu Floorball Deutschland stehen
- kein Vertreter einer Interessengruppe eines Mitglieds des Verbandes sein
- kein rechtsanwaltliches Mandat von Floorball Deutschland oder einem seiner Mitglieder übernehmen
Karenzfrist
Wer zum Zeitpunkt der Bewerbung oder in den drei Monaten zuvor ein Amt im geschäftsführenden Vorstand, im Gesamtvorstand oder in einer Kommission von Floorball Deutschland innehatte, kann nicht in die BrK gewählt werden. Die Frist beginnt mit der vollständigen Niederlegung des vorherigen Amtes. Mitgliedschaften in Vereinsvorständen sind davon nicht betroffen.
Wichtig: Bereits innehabende Ämter sind vor der Annahme der Wahl abzugeben. Alle aktuellen Ämter und Funktionen in Verbänden und Vereinen müssen in der Bewerbung aufgelistet werden.
Gewünschte Qualifikationen
Die Mitglieder der Berufungskammer sollten über eine juristische Ausbildung verfügen. Idealerweise bringen Bewerber*innen außerdem mit:
- Erfahrung in der Sportgerichtsbarkeit
- Allgemeine Kenntnisse der Verbandsarbeit, speziell des Spielbetriebs von Floorball Deutschland und seiner Landesverbände
- Grundkenntnisse in Office-Anwendungen
- Möglichkeit und Bereitschaft, E-Mail und MS Teams zu nutzen
- Englischkenntnisse
Umfang der BrK
Die Berufungskammer besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Personell dürfen sich VSK und BrK nicht überschneiden. Zudem sollen nicht mehr als zwei Mitglieder aus demselben Verein bzw. Dachverein stammen.
Bewerbung
Interessierte können ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (kurzes Motivationsschreiben, Lebenslauf, Auflistung aller aktuellen Ämter und Funktionen) bis zum 30. November 2026 per E-Mail einreichen:
office@floorball.de
Weitere Informationen zur Neubesetzung finden Sie in der Rechtsordnung von Floorball Deutschland.
Sie möchten mit Ihrer juristischen Expertise einen wichtigen Beitrag zu einer fairen und transparenten Sportgerichtsbarkeit im deutschen Floorball leisten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!