FAQ: Unterstellungserklärung / Anti-Doping-Vereinbarung bei Floorball Deutschland

1. Was ist die Unterstellungserklärung / Anti-Doping-Vereinbarung?

Die Unterstellungserklärung, auch Anti-Doping-Vereinbarung genannt, ist ein Vertrag zwischen Floorball Deutschland (FD) und allen Lizenzspieler*innen der Bundesligen (außer Bundeskader). Sie regelt die Anerkennung und Einhaltung der gültigen Anti-Doping-Bestimmungen.

2. Für wen gilt die Vereinbarung?

Die Vereinbarung gilt für alle Lizenzspieler*innen, die keiner Bundeskaderzugehörigkeit unterliegen, aber an von Floorball Deutschland organisierten Bundesligen teilnehmen.

3. Welche Anti-Doping-Regelwerke werden anerkannt?

Mit Unterzeichnung erkennt der/die Athlet*in folgende Regelwerke an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung:

  • Welt-Anti-Doping-Code (WADA-Code)
  • Nationaler Anti-Doping Code (NADC)
  • Anti-Doping-Regelwerke der International Floorball Federation (IFF) sowie von Floorball Deutschland (FD)
  • Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) der Bundesrepublik Deutschland

4. Welche Pflichten hat der/die Athlet*in?

  • Sicherstellen, dass keine verbotenen Substanzen/Maßnahmen angewendet oder im Besitz sind,
  • Kennen der aktuellen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA,
  • Bei medizinischer Notwendigkeit eines verbotenen Medikaments: Vorliegen eines aktuellen Attests (max. 12 Monate alt) und ggf. Beantragung einer TUE (medizinische Ausnahmegenehmigung),
  • Unterlassung des Inverkehrbringens oder Versuchs des Inverkehrbringens von verbotenen Substanzen oder Methoden,
  • Anerkennung der vollständigen Eigenverantwortung gemäß geltender Anti-Doping-Bestimmungen.

5. Wie wird über Regeländerungen informiert?

Der/die Athlet*in bestätigt, von FD über alle relevanten Regelwerke informiert worden zu sein. Künftige Änderungen werden auf der Homepage von Floorball Deutschland veröffentlicht und sind automatisch gültig, sobald sie zugänglich gemacht wurden.

6. Was gilt hinsichtlich Dopingkontrollen bei Minderjährigen?

Bei minderjährigen Athlet*innen muss der/die gesetzliche Vertreter*in mitunterschreiben und stimmt mit Unterschrift den Dopingkontrollen während Training und Wettkampf ausdrücklich zu.

7. Wie lange gilt die Vereinbarung und wie wird sie gekündigt?

Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung bzw. rückwirkend ab 01.01.2025 und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Nach dem aktiven Laufbahnende gelten bestimmte (nachwirkende) Pflichten weiterhin.

8. Was passiert mit den personenbezogenen Daten der Athlet*innen?

Persönliche Daten werden durch FD gespeichert und ausschließlich zur Organisation und Durchführung von Dopingkontrollen oder bei Verstößen an die NADA, WADA und IFF weitergegeben. Floorball Deutschland ist verpflichtet, mögliche Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz ggf. den zuständigen Staatsanwaltschaften zu melden. Details regelt die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach DSGVO.