FAQ: Genehmigungsprozess bei einer nationalen Freigabe
1. Wie läuft eine nationale Freigabe grundsätzlich ab?
Eine nationale Freigabe erfolgt in mehreren Schritten:
- Antragstellung durch die Spielerin / den Spieler (bzw. gesetzliche Vertreter*innen bei Minderjährigen)
- Bestätigung und Unterschrift des nehmenden Vereins (Zusatzverein)
- Zustimmung und Unterschrift des Stammvereins
- Weiterleitung des Formulars an transfers@floorball.de
- Prüfung und abschließende Genehmigung durch die zuständige Spielbetriebskommission (SBK)
Nach Genehmigung kann der/die Spieler*in beim zusätzlichen Verein ein Spielrecht beantragen.
Wichtig: Das ursprüngliche Spielrecht beim Stammverein bleibt bestehen.
2. Wer muss das Freigabeformular ausfüllen und unterschreiben?
Das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben durch:
- die Spielerin / den Spieler (bzw. gesetzliche Vertreter*innen bei Minderjährigen),
- den Stammverein (freigebender Verein),
- den weiteren Verein (nehmender Verein), bei dem ein zusätzliches Spielrecht beantragt werden soll.
Jede Partei ergänzt ihre Angaben im vorgesehenen Abschnitt des Formulars.
3. Was passiert nach Unterschrift beider Vereine?
Das Formular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben an transfers@floorball.de gesendet.
Von dort wird es an die zuständige Spielbetriebskommission (SBK) weitergeleitet, die die Freigabe prüft und final genehmigt oder ablehnt.
4. Können Spieler*innen oder Vereine eine Freigabe ablehnen?
Der Stammverein hat die Möglichkeit, Vorbehalte gegen die Erteilung einer Freigabe einzutragen. Diese müssen:
- im Formular unter „Vorbehalte gegen den Freigabewunsch“ dokumentiert sein,
- schriftlich begründet werden,
- von der SBK geprüft werden, bevor eine Entscheidung fällt.
5. Welche Fristen gelten für eine Freigabe?
- Freigaben müssen innerhalb der vom Verband definierten Zeiträume beantragt werden (i. d. R. bis zum 28. Januar der laufenden Saison).
- Vorbehalte sind spätestens mit Abgabe des Formulars einzutragen.
6. Wer trägt die Gebühren für eine nationale Freigabe?
Gemäß der Gebührenordnung (GBO) wird die Freigabegebühr vom nehmenden Verein getragen.
Der Vereinsvertreter des neuen Vereins bestätigt im Formular die Kostenübernahme.
7. Wann ist eine nationale Freigabe offiziell abgeschlossen?
Eine nationale Freigabe ist erst dann rechtskräftig, wenn die SBK den Antrag geprüft und genehmigt hat.
Erst danach kann das zusätzliche Spielrecht offiziell für den weiteren Verein beantragt und erteilt werden.
8. Wo finde ich die Spieler-ID des Spielers?
Die Spieler-ID kann über die Spielerverwaltung des Stammvereins im jeweiligen Spielerprofil abgerufen werden. Wenden Sie sich ggf. an den Vereinsmanager oder an die zuständige Spielbetriebskommission, falls Unterstützung benötigt wird.