FAQ: Beantragung einer Zweitlizenz und Tausch von Erst- und Zweitlizenz
1. Was ist eine Zweitlizenz und in welchem Spielbetrieb ist sie möglich?
Eine Zweitlizenz kann ausschließlich im Großfeld-Spielbetrieb beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Spieler*innen bereits ihre Erstlizenz im gleichen Wettbewerb (Herren- oder Damen-Großfeld) erworben haben.
2. Wie viele Lizenzen dürfen Spieler*innen insgesamt besitzen?
- Herren: Maximal zwei Lizenzen für Erwachsenenteams im Herren-Großfeldspielbetrieb.
- Damen: Maximal zwei Lizenzen für Erwachsenenteams. Spielerinnen dürfen entweder:
- maximal eine Erstlizenz im Herren- UND eine im Damen-Großfeldspielbetrieb besitzen, ODER
- maximal eine Erst- und eine Zweitlizenz im Damen-Großfeldspielbetrieb besitzen.
- Damen können im Herren-Großfeldspielbetrieb keine Zweitlizenz beantragen.
3. In welcher Liga darf die Zweitlizenz nicht beantragt werden?
Eine Zweitlizenz kann nicht in derselben Liga (1. FBL, 2. FBL, RL, VL, LL) wie die Erstlizenz beantragt werden.
4. Gilt die Zweitlizenz auch im FD-Pokal?
Nein. Bei Spielen des FD-Pokals haben Zweitlizenzen keine Gültigkeit. Die Teilnahme ist ausschließlich mit der Erstlizenz berechtigt.
5. Wer muss den Antrag unterschreiben und wohin muss er gesendet werden?
Das Formular „Antrag auf Zweitlizenz“ muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden von:
- der/dem Spieler*in (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter),
- dem Stammverein (Verein der persönlichen Datenzuordnung im Saisonmanager),
- dem Verein der Erstlizenz,
- dem Verein der Zweitlizenz.
Der unterschriebene Antrag ist an lizenzdokumente@floorball.de UND die jeweils beteiligten Spielbetriebskommissionen (SBKs) zu senden.
6. Bis wann kann eine Zweitlizenz beantragt oder getauscht werden?
- Eine Zweitlizenz kann bis zum 28.02. der laufenden Saison beantragt werden.
- Erst- und Zweitlizenz können einmalig pro Saison getauscht werden. Dies ist ebenfalls bis zum 28.02. möglich.
- Für jeden Tausch ist ein neu ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular erforderlich.
- Mit dem Ende der Saison verfällt die Zweitlizenz.
7. Gibt es Limits, wie viele doppelt lizenzierte Spieler*innen ein Team haben darf?
Ja, für Erwachsene (nicht mehr U19 spielberechtigt):
- Herrenteams: Maximal 6 Spieler mit zwei Lizenzen. Davon dürfen maximal 2 Spieler eine Lizenz für ein Team der 1. FBL Herren UND der 2. FBL Herren besitzen.
- Damenteams: Maximal 6 Spielerinnen mit zwei Lizenzen. Davon dürfen maximal 2 Spielerinnen eine Lizenz für ein Team der 1. FBL Damen UND der 2. FBL Damen besitzen.
- U19 spielberechtigte Spieler*innen können unbegrenzt doppelt lizenziert werden.
8. Dürfen Spieler*innen mit Zweitlizenz in Relegationsspielen oder bei der Regionalligameisterschaft eingesetzt werden?
Ja, aber nur unter einer Bedingung: Das Team, für das die Spieler*innen die Erstlizenz besitzen, darf nicht in einer der von der Relegation oder Regionalligameisterschaft betroffenen Ligen eine Teamlizenz besitzen.
9. Wo finde ich das offizielle Antragsformular?
Das aktuelle Formular „Antrag auf Zweitlizenz / Antrag auf Tausch von Erst- und Zweitlizenz“ für die Saison 2025-2026 ist auf der Website von Floorball Deutschland zu finden. Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Version verwenden.
10. An wen kann ich mich bei Fragen zu Sonderfällen wenden?
Einschränkungen und Sonderfälle regeln die Durchführungsbestimmungen (DFB) der zuständigen Spielbetriebskommission (SBK). Im Zweifel kontaktieren Sie Ihre regionale SBK.