FAQ: Lizenzdokumente für den Spielbetrieb bei Floorball Deutschland

1. Welche Unterlagen müssen für die Lizenzierung eingereicht werden?

Für die Teilnahme am Spielbetrieb von Floorball Deutschland sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Sportärztliches Attest (für Spieler*innen unter 16 Jahren)
  • Unterstellungserklärung (USE) / Anti-Doping-Vereinbarung
  • Schiedsvereinbarung Anti-Doping
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)

Alle Dokumente müssen vollständig ausgefüllt und – sofern erforderlich – unterzeichnet werden.

2. Für wen ist das sportärztliche Attest verpflichtend?

Das sportärztliche Attest ist für alle Spieler*innen unter 16 Jahren verpflichtend und muss bei der Lizenzbeantragung hochgeladen werden.

3. Was ist die Unterstellungserklärung (USE) / Anti-Doping-Vereinbarung und wie wird sie eingereicht?

Die Unterstellungserklärung (USE) und die Anti-Doping-Vereinbarung sind dasselbe Dokument. Sie kann im Einreichungsformular heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden. Das unterzeichnete Dokument muss anschließend zusammen mit den anderen Lizenzunterlagen hochgeladen werden.

4. Was ist die Schiedsvereinbarung Anti-Doping und wie wird sie eingereicht?

Die Schiedsvereinbarung Anti-Doping ist ein separates, verpflichtendes Dokument zur Lizenzierung. Sie muss handschriftlich unterschrieben werden. Das ausgedruckte, handschriftlich unterzeichnete Formular wird dann eingescannt und mit den weiteren Lizenzunterlagen hochgeladen.

5. Was ist die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten?

Für alle minderjährigen Spieler*innen ist eine von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung notwendig, mit der die Teilnahme am Spielbetrieb von Floorball Deutschland genehmigt wird.

6. Behält die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten auch bei Vereinswechsel ihre Gültigkeit?

Ja, die Zustimmungserklärung gilt auch nach einem Vereinswechsel – bis zum Widerruf oder bis die Spielerin/der Spieler volljährig ist.

7. Wie läuft die Eingangsbestätigung nach dem Upload der Lizenzunterlagen ab?

Nach dem erfolgreichen Upload der Lizenzunterlagen erhält die einreichende Person eine Eingangsbestätigung an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.