FAQ: Schiedsvereinbarung Anti-Doping bei Floorball Deutschland

1. Was ist die Schiedsvereinbarung Anti-Doping?

Die Schiedsvereinbarung Anti-Doping ist ein Vertrag zwischen Floorball Deutschland und den Athlet*innen. Sie regelt die Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den für Floorball Deutschland geltenden Anti-Doping-Bestimmungen entstehen.

2. Welche Streitigkeiten werden durch die Schiedsvereinbarung abgedeckt?

Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit und Anwendung der Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem World Anti-Doping Code (WADC), dem Nationalen Anti-Doping Code (NADC), den Bestimmungen der International Floorball Federation und den Anti-Doping-Bestimmungen von Floorball Deutschland. Dies gilt auch für einstweiligen Rechtsschutz.

3. Welches Schiedsgericht ist zuständig?

In erster Instanz entscheidet das Deutsche Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS und den Verfahrensvorschriften der Anti-Doping-Bestimmungen.

4. Kann das Schiedsgericht Sanktionen verhängen?

Ja. Dem Deutschen Sportschiedsgericht wird die Befugnis übertragen, Sanktionen wegen Verstößen gegen die anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen auszusprechen.

5. Welche Rolle spielt die NADA?

Das Ergebnismanagement und das Recht zur Einleitung von Disziplinarverfahren in Anti-Doping-Angelegenheiten wurden von Floorball Deutschland an die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übertragen. Die NADA kann unmittelbar selbst Schiedsklage einreichen und ist Partei der Schiedsverfahren.

6. Welche Rechtsmittel gibt es gegen Schiedssprüche?

Gegen Entscheidungen des Deutschen Sportschiedsgerichts kann Rechtsmittel beim Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne eingelegt werden. Auch die NADA, die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), die International Floorball Federation und weitere spezifizierte Organisationen können Rechtsmittel einlegen und werden dadurch selbst Partei im Verfahren beim CAS.

7. Ab wann gilt die Schiedsvereinbarung?

Die Schiedsvereinbarung gilt ab dem 1. Mai 2025.

8. Wer muss die Schiedsvereinbarung unterschreiben?

Die Schiedsvereinbarung ist von Floorball Deutschland sowie von der Athletin bzw. dem Athleten (bei Minderjährigen zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter) zu unterschreiben.