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Bei einem Playdown-Spiel der 1. FBL kam es am 07.05.2016 im dritten Drittel (Spielzeit: 13:29) zu einer Tätlichkeit des Beteiligten gegenüber einem Spieler der gegnerischen Mannschaft, worauf die Schiedsrichter eine MS 3 verhängten.
Im Spiel waren der Beteiligte und sein Gegenspieler in einen Zweikampf an der Bande hinter dem Tor verwickelt. Beim Zweikampf schlug der Beteiligte aktiv mit seinem Stock gegen das Schienbein seines Gegenspielers.
Die Schiedsrichter haben diesen Schlag gesehen und daraufhin eine Matchstrafe 3 gem. Ziff. 6.17 Absatz 4 SPRGK Version 2014 ausgesprochen.
Der Videobeweis ist gem. § 6 Nr. 4 Satz 2 REO zugelassen. Ein Video wurde zur Verfahrensakte gereicht. Aufgrund der Tatsache, dass diese Tätlichkeit nach Ansehen des Videos aktiv ausgeführt wurde, wird der Beteiligte für die nächsten zwei Pflichtspiele des Wettbewerbs 1. sowie 2. FBL von Floorball Deutschland – somit auch für mögliche Relegationsspiele – gesperrt.
Die Sperre gilt saisonübergreifend, somit auch für die ersten Spiele der neuen Saison in den Bundesligen von Floorball Deutschland.
Darüber hinaus hat der Beteiligte binnen 2 Wochen nach Empfang der Entscheidung eine Strafgebühr in Höhe von EUR 100,00 zu leisten. Gem. § 7 Punkt 3 GBO ist bei einer MS 3 eine Strafe von mind. 75,00 € zu zahlen. Dies ist eine Mindestgebühr, die unter Beachtung der Regelung des § 14 REO durch die Verbandsspruchkammer auch angehoben werden kann.
In Anbetracht der Schwere des Vergehens des Beteiligten wird die Strafe auf 100,00 € angehoben. Gem. § 14 Satz 1 und 2 REO wurde die gesamtschuldnerische Mithaftung des Vereines für die ausgesprochene Strafgebühr sowie für die Verfahrenskosten angeordnet.
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