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Bei einer Begegnung der 2. FBL Süd/Ost im Spielbetrieb von Floorball Deutschland wurde am 03.03.2019 eine Matchstrafe III ausgesprochen.
Nach einem regelkonformen Zweikampf landeten zwei Spieler am Boden. Der den Spielern zugewandte Schiedsrichter beobachtete die Szene weiter, während der zweite Schiedsrichter das fortlaufende Spiel begleitete.
Der letztendlich bestrafte Spieler führte am Boden liegend einen leichten aber zielgerichteten Schlag gegen seinen neben ihm liegenden Gegenspieler aus. Eine Provokation des Gegenspielers, welche schuldmindernd zu berücksichtigen gewesen wäre, war nicht erkennbar. Der fehlbare Spieler räumte in seiner Stellungnahme das festgestellte Geschehen ein. Es wurde durch die Verbandsspruchkammer eine Spielsperre von zwei Spieltagen, die auch für eine mögliche Relegation gilt, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100 EUR ausgesprochen.
Damit führt die Verbandsspruchkammer ihre ständige Rechtsprechung fort ( u.a. 008/MS/2014, 010/MS/2014, 003/MS/2016).
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