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Im Verfahren 008/MS/2021 hat die Verbandsspruchkammer von Floorball Deutschland (VSK) einen Antrag der Regel- und Schiedsrichterkommission (RSK) auf Strafverschärfung zurückgewiesen.
Die RSK hatte zuvor – nach Sichtung von Videomaterial – beantragt, eine in einem Spiel der 1. FBL Herren ausgesprochene 10′-Strafe in eine Matchstrafe III umzuwandeln.
In der Entscheidung stellte die erkennende Kammer klar, dass Tatsachenentscheidungen im Einklang mit den Spielregeln nicht anfechtbar sind. In diesem Zusammenhang verwies die Kammer darauf, dass Einschätzungen Dritter – sofern kein regeltechnischer Verstoß vorliegt – in Verfahren vor der VSK irrelevant sind.
Zu Einzelheiten wird auf die Entscheidung der VSK vom 25.10.2021 verwiesen.
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