FD sucht Bewerber*innen zur Neubesetzung der Verbandsspruchkammer (VSK) für den Wahlzyklus vom 01.01.2024 bis zum 31.31.12.2026.

Mit der Rechtsordnung (REO), in ihrer durch die Delegiertenversammlung im September 2022 beschlossenen aktuellen neuen Fassung, wird der Weg hin zu einer unabhängig arbeitenden Verbandssportgerichtsbarkeit bei Floorball Deutschland beschritten. Dabei wurden insbesondere wichtige und notwendige Änderungen aus dem Bereich der Good Governance in der Neufassung der REO integriert und neben aktualisierten Verfahrensabläufen klar definierte Anforderungen an eine transparente Kammerbesetzung umgesetzt.

Die VSK wird durch den Gesamtvorstand von Floorball Deutschland für zwei Jahre gewählt (§ 4 Abs. 2 REO). Sie ist für alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb von Floorball Deutschland und seiner Landesverbände (vorbehaltlich der Unterwerfung nach § 1 Abs. 2),

  1. in Disziplinarsachen
  2. bei Verstößen gegen Vorschriften von Floorball Deutschland,
  3. bei Verletzung der Vorschriften im Spielbetrieb (u.a. Protestbehandlung),
  4. sowie als Ausfallinstanz für Entscheidung bei Anti-Dopingverstößen, sollte sich das zuständige Anti-Doping Rechtpflegeorgan für nicht zuständig erklären,

zuständig.

Detaillierte Informationen sind in der Stellenbeschreibung und der Rechtsordnung von FD nachzulesen .

Interessierte Bewerber können ihre Unterlagen bei der Geschäftsstelle von FD bis einschließlich 31.11.2023 unter office@floorball.de per E-Mail einreichen.